QReha-Verfahrensvarianten und -ablauf

Hier finden Sie alle Informationen im Überblick

Das Zertifizierungsverfahren QReha existiert in zwei Verfahrensvarianten. Sowohl QReha als auch QReha plus sind von der BAR anerkannte Zertifizierungsverfahren. Stationäre Reha-Einrichtungen, die sich nach einem dieser beiden Verfahren zertifizieren lassen, erfüllen die gesetzlichen Zertifizierungsvorgaben nach§ 37 Abs. 3 SGB IX.

 

Die Verfahrensvarianten

Ende 2025 hat die BAR die neuen Verfahrensversionen QReha 3.0 und QReha plus 3.0 anerkannt. Die Neuerungen bestehen in erster Linie in einer Anpassung der Verfahren an die aktualisierten BAR-Anforderungen. Die wohl wichtigste Neuerung ist die obligatorische Durchführung eines Überwachungsaudits nach spätestens eineinhalb Jahren. Daneben sind neue Themen im Anforderungskatalog aufgenommen worden, z. B. Arbeitgeberattraktivität, Digitalisierung, Informationssicherheit, Nachhaltigkeit.

QReha

Im Grundmodell nimmt das Zertifizierungsverfahren QReha die Qualitätskriterien der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) auf und ergänzt diese um eigene QReha-spezifische Anforderungen. Diese Verfahrensvariante ist darauf ausgerichtet, Rehabilitationseinrichtungen ein schlankes, auf die wichtigsten Qualitätsaspekte ausgerichtetes Modell bereitzustellen, das mit sehr niedrigen Zertifizierungskosten verbunden ist.

Das Zertifizierungsverfahren QReha kann als Einstiegsverfahren für die Erfüllung der DIN-ISO-Vorgaben verstanden werden. Die Prüfung der Umsetzung des Verfahrens erfolgt im Rahmen von Audits durch einen Auditor. Das QReha-Verfahren eignet sich für folgende Einrichtungen:

  • Einrichtungen, die sich mit dem Aufbau eines QM-Systems nach DIN ISO befassen
  • Einrichtungen, die noch kein QM-System implementiert haben
  • Rehakliniken, die Teil eines Akutkrankenhauses sind
  • kleinere Reha-Einrichtungen
  • sozialmedizinische Reha-Einrichtungen
  • ambulante Reha-Einrichtungen

Wesentliches Merkmal des Verfahrens ist, dass es auf einen Selbstbewertungsbericht verzichtet und die Qualitätsmanagement-Dokumentation (z. B. Handbuch) in den Mittelpunkt der Prüfung stellt. Dadurch ist es auch für Krankenhäuser mit einer Reha-Abteilung und kleinere Reha-Einrichtungen interessant.

QReha plus

Das Modell QReha plus erweitert das Grundmodell um weitergehende Anforderungen, die aus der DIN ISO entnommen sind. Einrichtungen, die sich nach QReha plus zertifizieren lassen, erhalten gleichzeitig eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder nach DIN 15224. Damit diese Einrichtungen nicht mit zwei Anforderungskatalogen parallel arbeiten müssen, führt der Anforderungskatalog gleich die wichtigsten zusätzlichen ISO-Anforderungen auf. Diese entsprechend gekennzeichneten Anforderungspunkte müssen nur erfült werden, wenn eine Zertifizierung nach QReha plus erfolgen soll.

QReha plus ist ein Zertifizierungsverfahren, das die DIN-ISO-Vorgaben mit den BAR-Qualitätskriterien verbindet und rehaspezifisch ausgestaltet. Es ist als Erweiterung des QReha-Verfahrens konzipiert, indem es zusätzlich zu den QReha-Anforderungen die Vorgaben der DIN ISO aufnimmt. Die Prüfung der Umsetzung des Verfahrens erfolgt im Rahmen von Zertifizierungs- und Überwachungsaudits. Die Zertifizierungsaudits werden durch zwei erfahrene Auditoren durchgeführt. Die Auditoren prüfen gleichzeitig die Erfüllung der ISO-Anforderungen und die des QReha-Anforderungskatalogs.

Einrichtungen, für die das QReha-plus-Verfahren geeignet ist, sind:

  • DIN-ISO-zertifizierte Einrichtungen
  • Einrichtungen, die im Rahmen der Erfüllung der BAR-Vorgaben auch ein vollumfängliches Managementsystem nach DIN ISO einführen möchten

 

 

Verfahrensablauf

Anmeldung

Möchte sich Ihre Rehabilitationseinrichtung nach QReha, QReha plus oder QReha ambulant zertifizieren lassen, melden Sie sich möglichst 9 bis 12 Monate, spätestens aber 12 Wochen vor dem geplanten Zertifizierungstermin bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle an. Akkreditierte Zertifizierungsstellen finden Sie in der Rubrik „Zertifizierungsstellen“.

Spätestens 8 Wochen vor der Zertifizierung übermitteln Sie der Zertifizierungsstelle die Antragsunterlagen und ggf. das QM-Handbuch. Zu den Antragsunterlagen gehören:

Das QM-Handbuch dient der Zertifizierungsstelle als Möglichkeit, sich erste Informationen und einen Überblick über das in Ihrer Einrichtung etablierte Qualitätsmanagement zu verschaffen.

Die Zertifizierungsstelle prüft die Unterlagen, bestimmt den Auditor, vereinbart den Audittermin und trifft sämtliche organisatorischen Absprachen mit der Rehabilitationseinrichtung. Danach erhält die Einrichtung den Auditplan. Dieser Plan stellt übersichtlich dar, wann welche Mitarbeitenden zu welchen Themen eingeladen sind.

Vor-Audit

In Anlehnung an die Verfahrenssystematik der DIN EN ISO 9001 besteht die Möglichkeit, ein Vor-Audit durchzuführen. Im Rahmen des Vor-Audits wird das QM-System Ihrer Einrichtung im Hinblick auf eine Zertifizierungsreife nach QReha bzw. QReha plus eingeschätzt. Ein Auditor kommt in Ihre Einrichtung und gibt Ihnen eine erste Einschätzung, welche Kriterien und Punkte zu einer erfolgreichen Zertifizierung noch zu erfüllen sind.

Auditdauer

Zum vereinbarten Termin findet ein zwei- oder mehrtägiges Audit statt. 

Wie viele Audittage für eine Einrichtung zu veranschlagen sind, richtet sich nach den Gegebenheiten der Rehabilitationseinrichtung, in erster Linie nach der Anzahl der Behandlungsplätze in den zu zertifizierenden Bereichen. 

Für Einrichtungen mit bis zu 50 Behandlungsplätzen ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Audittage:

Art des AuditsVor-Ort-AuditVor- und NachbereitungQReha plus
Erstzertifizierung10,75Entsprechend den
Vorgaben der
DIN EN ISO 9001
bzw. DIN EN 15224
Überwachungsaudit ggf. online0,50,5
Re-Zertifizierung0,750,6
Dauer des Audits in Personentagen

 

Für Einrichtungen mit 51 bis 199 Behandlungsplätzen ergeben sich folgende Audittage: 

Art des AuditsVor-Ort-AuditVor- und NachbereitungQReha plus
Erstzertifizierung21,5Entsprechend den
Vorgaben der
DIN EN ISO 9001
bzw. DIN EN 15224
Überwachungsaudit ggf. online10,75
Re-Zertifizierung1,51,13
Dauer des Audits in Personentagen

Für Einrichtungen mit 200 oder mehr Behandlungsplätzen gilt: 

Art des AuditsVor-Ort-AuditVor- und NachbereitungQReha plus
Erstzertifizierung2,5 - 31,75 - 2Entsprechend den
Vorgaben der
DIN EN ISO 9001
bzw. DIN EN 15224
Überwachungsaudit ggf. online1,5 - 2,51 - 1,25
Re-Zertifizierung2 - 31,5 - 2
Dauer des Audits in Personentagen

In begründeten Einzelfällen können für ein Audit auch mehr Personentage angesetzt werden als in den vorherigen Tabellen jeweils vorgegeben ist (z. B. bei dezentralen Strukturen). Dies liegt im Ermessen der Zertifizierungsstelle.

Die Mindestdauer eines Audits beträgt unabhängig von der Einrichtungsgröße einen Vor-Ort-Tag sowie 0,75 Personentage für die Vor- und Nachbereitung. 

Wenn die Einrichtung über mehrere Standorte verteilt ist, muss die Zahl der Audittage, die sich nach oben stehenden Tabellen berechnet, mindestens der Zahl der Standorte entsprechen. Dadurch können ggf. höhere Zertifizierungskosten entstehen.

Audit

Das Audit wird in der Regel von einem Auditor durchgeführt, bei größeren Einrichtungen können sich auch zwei Auditoren das Audit teilen. Im Audit werden die QReha-Anforderungen und insbesondere die BAR-Anforderungen vollständig begutachtet und beurteilt. Dies geschieht unter anderem auf Basis von Begehungen und Interviews sowie der Einsichtnahme in entsprechende Nachweise. Alle im QReha-Anforderungskatalog explizit geforderten Konzepte sind schriftlich vorzulegen und müssen auf aktuellem Stand sein.

Im Abschlussgespräch unterrichtet der Auditor die Einrichtung über die Ergebnisse der Begutachtung. Der vom Auditor erstellte Auditbericht wird von der Zertifizierungsstelle geprüft und bewertet. Die Zertifizierungsstelle leitet den Auditbericht und das Ergebnis des Audits an ZEQ als herausgebende Stelle weiter. Bei erfolgreicher Zertifizierung erhält die Rehabilitationseinrichtung ein QReha-Zertifikat, auf dem die Erfüllung der BAR-Anforderungen bestätigt wird. Das QReha-Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren. ZEQ wiederum informiert die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation über die erfolgreiche (Re-)Zertifizierung der Rehabilitationseinrichtung.

Hat die Rehabilitationseinrichtung das Zertifikat QReha plus erhalten, finden jährliche Überwachungsaudits durch die Zertifizierungsstelle statt. 

Wurde das Audit nach QReha abgenommen, findet nach spätestens 1,5 Jahren ein Überwachungsaudit durch die Zertifizierungsstelle statt. 

Das Ergebnis der Überwachungsaudits wird nicht an ZEQ oder die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation gemeldet, es sei denn, der Auditor stellt vor Ort eklatante Mängel fest, die zu einem vorzeitigen Entzug des Zertifikats führen sollten.

Auditbericht

Als Auditbericht erhält die Rehabilitationseinrichtung ein Dokument, in dem durch Häkchen gekennzeichnet ist, welche Anforderungen erfüllt sind und welche Abweichungen aufweisen. Darin bestätigt der Auditor auch die vollständige Erfüllung der BAR-Anforderungen. Des Weiteren fasst der Auditor seine wesentlichen Erkenntnisse kurz zusammen. Nach Freigabe des Auditberichts durch die Zertifizierungsstelle und durch ZEQ erhält die Rehabilitationseinrichtung den Auditbericht per E-Mail. 

Rehabilitationseinrichtungen, die sich nach QReha plus auditieren lassen haben, erhalten zusätzlich einen ausführlichen Auditbericht entsprechend den Vorgaben der DIN EN ISO 19011. In Absprache mit der Zertifizierungsstelle kann auch bei einer Zertifizierung nach QReha die Erstellung eines ausführlichen Auditberichts vereinbart werden (gegen Gebühr).

Zertifikat

Bei entsprechender Befürwortung durch die Zertifizierungsstelle und ZEQ wird ein QReha-Zertifikat erstellt, das die Erfüllung aller Anforderungen von QReha bzw. QReha plus und damit auch die Erfüllung der BAR-Qualitätskriterien ausweist. 

Die Zustellung kann entweder per Post oder (gegen Honorar) persönlich durch einen Vertreter seitens ZEQ erfolgen. In letzterem Fall vollzieht der ZEQ-Vertreter eine feierliche Übergabe, verbunden mit einer Ansprache an die Mitarbeitenden der Rehabilitationseinrichtung.

Das Zertifikat hat eine Laufzeit von drei Jahren. Es kann in der Rehabilitationseinrichtung ausgehängt werden. Ferner darf die Rehabilitationseinrichtung das QReha-Logo in ihrer Korrespondenz verwenden. Nach Ablauf der Zertifikatslaufzeit dürfen Zertifikat und Logo nicht weiter verwendet werden und die BAR entfernt die Organisation aus der Liste der zertifizierten Einrichtungen.

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